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Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber.

Falls Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie reagieren. Innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist ist es nur noch in Ausnahmefällen möglich, die Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Wird diese Frist nicht eingehalten, entfällt auch die Möglichkeit, im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses ggf. eine Abfindungszahlung zu vereinbaren.

Bei finanziellen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, wie etwa rückständigen Vergütungsansprüchen oder dem Anspruch auf Zahlung einer Überstundenvergütung sind in vielen Fällen einzelvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen zu beachten, innerhalb derer die Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Andernfalls verfallen solche Ansprüche nach Ablauf der jeweiligen Ausschlussfrist. Sie sollten sich daher zeitnah rechtlich beraten lassen.

Dies gilt auch für den Fall, dass Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten haben. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie im konkreten Fall auf eine Abmahnung richtig reagieren.

Probleme ergeben sich im Bereich des Arbeitsrechts auch immer wieder im Zusammenhang mit der Erteilung von Arbeitszeugnissen, die wir bei Bedarf gerne für Sie überprüfen.

Dies sind nur einige Beispiele rechtlicher Probleme, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen auf Seiten der Arbeitnehmer auftreten können.

Arbeitgeber vertreten wir in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ebenfalls gerichtlich, aber auch außergerichtlich. Arbeitsrechtliche Maßnahmen sollten von Unternehmerseite her sorgfältig vorbereitet werden. Wir beraten Sie daher im Vorfeld solcher Maßnahmen. Oft ist es sinnvoll, eine beratende Tätigkeit vor Ort vorzunehmen, da sämtliche erforderlichen Unterlagen direkt eingesehen werden können. Wir besuchen Sie daher gerne in Ihrem Unternehmen.

Die arbeitsrechtlichen Mandate werden durch Herrn Rechtsanwalt Dahlmann bearbeitet. Seit über 20 Jahren vertritt Herr Dahlmann Arbeitnehmer und Unternehmer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht nimmt Herr Rechtsanwalt Dahlmann regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil, da die Kenntnis aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung und zunehmend auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wesentlich ist für die erfolgreiche Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate.